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Leistungsstektrum

Architektur und Innenarchitektur, Neubau, Umbau, Sanierung, Instandsetzung, Wohnungsbau, Laden-/Praxisbau, Systemgastronomie, Schulbau, Alle Leistungsphasen der HOAI § 15, Entwurfs- Genehmigungs- sowie Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung, Termintreue, sach- und fachgerechte Bauüberwachung, Wirtschaftlichkeit durch Kostenanalysen nach DIN, fachübergreifende Projektbearbeitung aus einer Hand, Erstellen von Gutachten im Bereich Bauwesen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, individuelle und persönliche Bauherrenbetreuung, umfangreiche Erfahrung im Denkmalschutz, Bauausführung bei laufendem Betrieb, Präsentationen, 3D Animation, Planung von Kinderspielbereichen, Beratungen zum Grundstückskauf


Die ersten gemeinsamen Schritte:

Nach HOAI § 15 Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung

Am Anfang stellt sich für uns als Architekten die Frage was wir für Sie tun können. Wir beraten Sie gern über die Möglichkeiten und den Leistungsbedarf Ihres Projektes. Was möchten Sie bauen oder umbauen, welche Bedürfnisse stellen Sie an das Gebäude und seine Bewohner, gibt es bereits ein Grundstück oder eine Bestandsimmobilie, wie hoch ist das Baubudget?

Wir empfehlen in diesem Zusammenhang immer ein unverbindliches Gespräch um sich nicht nur persönlich kennenzulernen sondern auch um weitere Fragen gemeinsam klären zu können. Hierbei hat es sich gezeigt, dass es bereits vor dem Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie ratsam ist fachliche Unterstützung zu suchen um damit eine Realisierbarkeit des Bauprojektes besser beurteilt werden kann. Oft ist die grundsätzliche Frage ob eine Bestandsimmobilie oder ein Neubau sinnvoller ist, so schnell geklärt.

Das Konzept:

Nach HOAI § 15 Leistungsphase 1 und 2 Grundlagenermittlung und Vorplanung

Sind alle Eckdaten gemeinsam geklärt worden, sind wir in der Lage erste Konzeptentwürfe in Form von Skizzen und Vorplanungsvarianten zu erarbeiten um einen Eindruck über Grundrisse, Größe und Aussehen des Baukörpers zu vermitteln.
Dabei werden alle Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten aus technischer, wirtschaftlicher und planerischer Sicht erläutert, so dass eine Entscheidung getroffen werden kann, auf welcher Basis und mit welcher Variante weitergearbeitet wird. In dieser Phase können bereits Angaben zur Genehmigungsfähigkeit des Bauprojektes oder die Einbindung anderer Fachingenieure wie Statiker, Energieberater etc. gemacht werden. Aufgrund unserer Erfahrung können wir Ihnen hier Entscheidungshilfen über die Auswahl der benötigten Fachingenieure geben.

Die Idee:

Nach HOAI § 15 Leistungsphase 3 Entwurfsplanung

Der nächste Schritt ist die Entwurfsplanung, in der maßstabsgerechte Zeichnungen in Form von Grundrissen, Schnitten und Ansichten angefertigt werden.
Bereits hier ist es sinnvoll erste Vorgespräche im Zusammenhang über die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu führen oder sich Informationen von Fachingenieuren wie z.B. Statiker einzuholen um dies in die Entwurfsplanung einbinden zu können.
Auch werden mit dem Bauherren die zu verwendenden Baumaterialen abgestimmt und die Planung sowie in die Kostenberechnung mit eingebunden. Bereits in dieser Phase findet eine Kostenkontrolle zwischen den grob zu erwartenden Baukosten und dem von den Bauherren festgelegten Baubudget statt. Diese müssen gegebenenfalls angepasst werden.

Der Bauantrag:

Nach HOAI § 15 Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung

Auf der Grundlage der jeweiligen Landesbauordnungen ist es notwendig für das Bauvorhaben eine Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzuholen. Alle hierfür notwendigen Unterlagen wie z.B. Bauzeichnungen, Formulare, Berechnungen etc. werden vorbereitet und dem Bauamt zur Genehmigung eingereicht. Es werden alle administrativen Maßnahmen von uns erarbeitet um die Genehmigungsfähigkeit der Baumaßnahme zu erreichen.

Die bautechnischen Details:

Nach HOAI § 15 Leistungsphase 5 und 6 Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe

Für die praktische Umsetzung des Bauvorhabens ist es notwendig alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zusammen zu tragen. Darunter fallen die statischen und wärmeschutztechnischen Berechnungen, die baurechtlich genehmigten Vorgaben und örtliche Untersuchungsergebnisse wie z.B. Bodengutachten.
Mit diesen Informationen wird die Ausführungsplanung in Form von Zeichnungen und Details in einem entsprechend großem Maßstab erstellt. Die Zeichnungen sind Basis zur Ermittlung konkreter Massen und Mengen für die Leistungsverzeichnisse um damit vergleichbare Angebote von Handwerkerbetrieben zu erhalten und gleichzeitig die Grundlage auf der Baustelle.

Die Firmenangebote und Auftragserteilung:

Nach HOAI § 15 Leistungsphase 6 und 7 Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe

Liegen alle Ausschreibungsergebnisse in Form von vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnissen der aufgeforderten Handwerksbetriebe mit Angaben der Einzel- und Gesamtpreise vor, werden daraus Preisspiegel erstellt um damit übersichtlich und vergleichbar den preisgünstigsten Bieter zu ermitteln. Nach Erfassen aller Angebote werden diese erneut mit der Kostenberechnung aus der Entwurfsplanung verglichen und gegebenenfalls angepasst.

Hat der Bauherr einen Bieter ausgewählt, werden die Formalitäten auf der Basis eines VOB Werkvertrages von uns vorbereitet und zwischen dem Bauherrn als Auftraggeber und dem Handwerkerbetrieb als Auftragnehmer rechtskräftig geschlossen.

Das Praktische:

Nach HOAI § 15 Leistungsphase 8 Objektüberwachung

Bevor die Baumaßnahme in ihrer Umsetzung vor Ort beginnt, wird von uns ein Bauablaufplan erstellt indem festgelegt ist, wann die jeweiligen Handwerkerbetriebe (Gewerke) mit Ihren Arbeiten beginnen und wann diese fertig gestellt sein müssen.
Dieser Bauablaufplan ist genauso Vertragsgrundlage wie der eigentliche Werkvertrag (s.o.) und regelt damit ebenfalls alle daraus resultierenden Ansprüche und Vereinbarungen der Vertragspartner.
Auf der Basis des Werkvertrages mit Leistungsbeschreibung, Bauzeitenplan und Ausführungsplanung erfolgt von uns die Koordinierung und Überwachung aller am Bau Beteiligten.
Unsere Qualitätsüberwachung der verschiedenen Handwerkerleistungen gehört genauso zu unseren Aufgaben wie das Überprüfen von Rechnungen und das Durchführen der formellen Abnahmen aller fertig gestellten Arbeiten. Das Ergebnis wird in einem Protokoll schriftlich festgehalten und mit Angaben des Gewährleistungsbeginns und –endes von allen Vertragspartnern rechtsverbindlich unterzeichnet.
Die Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel wird von uns überwacht.

DIE NACHBEREITUNG:

Nach HOAI § 15 Leistungsphase 9 Objektbetreuung und Dokumentation

Auf Wunsch führen wir auch eine Mängelfeststellung vor Ablauf der Gewährleistungsfristen durch und veranlassen ggf. die Beseitigung.
Es können Zusammenfassungen der Unterlagen zum Bau in systematischer Form von uns erstellt werden.